Vertrieb & Werbeagentur Sommer, nachfolgend „VWS" genannt · Stand: Juni 2026
Abschnittsübersicht
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Vertrieb & Werbeagentur Sommer, nachfolgend „VWS" genannt, und ihren Auftraggebern, sofern sie im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VWS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn VWS Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen VWS und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt der Textform.
1.4 VWS kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für laufende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit der Auftraggeber diesen ausdrücklich zustimmt oder die Änderung rechtlich zulässig ist.
1.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
2.1 Angebote von VWS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn VWS die Annahmeerklärung, Bestellung oder Beauftragung des Auftraggebers in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt.
2.3 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Auftragsbestätigung von VWS.
3.1 VWS erbringt individuelle Dienstleistungen im Bereich Vertriebsunterstützung, externer Vertrieb, Neukundengewinnung, Kampagnenaufbau, Marketing, Beratung, Prozessbegleitung und damit verbundene Dienstleistungen.
3.2 Art, Umfang, Zielsetzung, Laufzeit und Vergütung der Leistungen werden zwischen VWS und dem Auftraggeber individuell vereinbart.
3.3 Die Leistungen von VWS dienen der strukturierten Vertriebsunterstützung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet VWS keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Terminen, Leads, Vertragsabschlüssen oder Umsätzen.
3.4 VWS kann mehrere Auftraggeber aus gleichen, ähnlichen oder benachbarten Branchen, Märkten oder Zielgruppen betreuen. Eine Exklusivität für einzelne Branchen, Zielgruppen oder geografische Gebiete besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.5 VWS ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Dienstleister oder technische Systeme einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von VWS erstellte Inhalte, Unterlagen, Kampagnen, Nachrichten, Daten, Zielgruppen oder sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche unverzüglich in Textform mitzuteilen.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist VWS berechtigt, vereinbarte Leistungen dennoch abzurechnen, soweit die Leistungserbringung hierdurch erschwert, verzögert oder unmöglich gemacht wird.
4.4 Entstehen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers Mehraufwände, kann VWS diese nach Aufwand gemäß der jeweils vereinbarten oder üblichen Vergütung abrechnen.
4.5 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalte, Daten, Zielgruppen, Angebote und Aussagen.
5.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Beauftragte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, werden zu einem Stundensatz von 180,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, sofern nicht schriftlich ein anderer Satz vereinbart wurde.
5.3 In monatlichen Kampagnen oder Betreuungsleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, eine monatliche Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz enthalten. Zusätzliche Beratungen, Standortgespräche, Strategiegespräche, Schulungen, Abstimmungen oder sonstige Leistungen können gesondert berechnet werden.
5.4 Reisezeiten, Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
5.5 Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragsvergabe oder zum Start der Leistung. Laufende Leistungen können im Voraus oder nach abgeschlossenem Leistungsmonat abgerechnet werden.
5.6 Rechnungen von VWS sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
5.7 Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist VWS nach vorheriger Information per Telefon, E-Mail oder Mahnung berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen. Hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
5.8 Für überfällige Rechnungen kann VWS Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
5.9 Werden Leistungen Dritter über VWS beauftragt oder abgerechnet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Kosten fristgerecht zu erstatten. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung solcher Kosten in Verzug, kann VWS die davon betroffenen Leistungen oder Kampagnen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
5.10 Wird auf Wunsch des Auftraggebers eine Pausierung laufender Leistungen vereinbart, können für Reaktivierung, Monitoring, Abstimmung und Wiederaufnahme der Leistung zusätzliche Kosten entstehen. Erfolgt die Reaktivierung nach mehr als 30 Tagen, kann VWS hierfür bis zu 50 Prozent der vereinbarten monatlichen Vergütung als Mehraufwand abrechnen, sofern kein anderer Betrag vereinbart wird.
5.11 Wurde mit dem Auftraggeber ein Sonderpreis vereinbart und beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund, ist VWS berechtigt, bereits erbrachte Leistungen rückwirkend zum regulären Listenpreis abzurechnen, soweit dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag vorgesehen ist.
5.12 Rückbelastungen, Bankgebühren, Zahlungsdienstleistergebühren oder sonstige Kosten, die durch fehlerhafte, verspätete oder nicht eingelöste Zahlungen des Auftraggebers entstehen, kann VWS dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
6.1 Soweit VWS im Rahmen der Leistungserbringung Accounts, Assistenzprofile, Social-Media-Profile, Kampagnenzugänge, Automatisierungen oder sonstige technische Systeme einrichtet oder verwaltet, erfolgt dies ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Leistungserbringung.
6.2 Ein von VWS eingerichtetes oder betreutes Assistenzprofil steht dem Auftraggeber nur für die Dauer eines laufenden Vertragsverhältnisses und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Kampagne zur Verfügung, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist VWS berechtigt, von VWS eingerichtete oder verwaltete Profile, Zugänge, Systeme und Kampagnen zu deaktivieren, anderweitig zu nutzen oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, VWS rechtzeitig alle erforderlichen technischen Zugänge, Berechtigungen und Freigaben bereitzustellen und sicherzustellen, dass deren Nutzung rechtmäßig ist.
7.1 Sämtliche von VWS erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Skripte, Kampagnen, Vorlagen, Automatisierungen, Prozesse, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich oder vertraglich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
7.2 Während der Vertragsdauer erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlich ist.
7.3 Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei VWS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber berechtigt, ihm überlassene finale Kampagnendaten und Arbeitsergebnisse weiter zu nutzen, soweit alle offenen Forderungen von VWS vollständig ausgeglichen sind und keine abweichende Vereinbarung besteht.
7.5 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Nutzung von Konzepten, Vorlagen, Skripten, Strategien oder internen Arbeitsunterlagen von VWS außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist ohne Zustimmung von VWS nicht gestattet.
8.1 VWS erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere für eine bestimmte Anzahl an Terminen, Leads, Abschlüssen, Umsätzen, Annahmequoten oder Rückmeldungen, wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und VWS Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
8.3 VWS haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VWS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Reputationsschäden, Datenverluste oder nicht erzielte Vertriebsergebnisse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 VWS haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Drittplattformen, sozialen Netzwerken, Software, Schnittstellen, E-Mail-Systemen, Telekommunikationsdiensten, Hostingdiensten, KI-Systemen oder sonstigen technischen Diensten Dritter, sofern VWS diese nicht zu vertreten hat.
8.6 VWS haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Angebote, Zielgruppen, Daten oder Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden. Der Auftraggeber stellt VWS von Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten, Aussagen, Daten oder Freigaben entstehen.
8.7 VWS übernimmt keine rechtliche Prüfung von Inhalten, Marken, Begriffen, Zielgruppen, Angeboten, Kampagnen oder Webseiten des Auftraggebers. Die Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit liegt beim Auftraggeber.
8.8 VWS haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Internetausfälle, technische Großstörungen oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von VWS liegen.
9.1 Die Laufzeit der Dienstleistung wird zwischen VWS und dem Auftraggeber vertraglich vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
9.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch VWS liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet wird, Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht innerhalb von zwei Wochen aufgehoben wird, der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere gegen Geheimhaltungs-, Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten, oder wenn Dritte die Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Begriffe, Zielgruppen oder Seiteninhalte angreifen.
9.5 Bereits entstandene Zahlungsansprüche von VWS bleiben von einer Kündigung unberührt. Dies gilt insbesondere für bereits begonnene Kampagnen, beauftragte Zusatzleistungen, Leistungen Dritter sowie vereinbarte monatliche Vergütungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
9.6 Nach Beendigung des Vertrages ist VWS berechtigt, laufende Kampagnen, Zugänge, Profile, Tools und sonstige Leistungen einzustellen, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Übergabe oder Weiterführung besteht.
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen von VWS geheim zu halten.
10.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.3 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, dem Auftraggeber bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
11.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
11.2 Soweit VWS personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
11.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und von VWS im Rahmen der vereinbarten Leistung verarbeitet werden dürfen.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VWS in Reutlingen.
12.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VWS.
12.4 Nebenabreden bestehen nur, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an: info@vertriebsding24.de