Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Vertrieb & Werbeagentur Sommer, im folgenden VWS genannt und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von VWS als anwendbar erklärt und dem Besteller übergeben werden.
1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch durchgeführt wird. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von VWS schriftlich bestätigt werden.
1.3 VWS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. VWS wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB’s auch für alle bestehenden Aufträge.
1.4 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
02. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote von VWS sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn VWS eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn VWS mit der Ausführung des Auftrages beginnt.
03. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
3.1 VWS bietet individuelle Dienstleistungen für die Vertriebsunterstützung, externer Vertrieb und Marketing im Outsourcing.
3.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und VWS festgehalten. Im generellen geht es um Vertriebsunterstützung dort wo es seitens VWS Sinn ergibt und nicht um die Erreichung von Stunden-Kontingenten.
3.3 VWS kann benachbarte oder Zielgruppen verschiedener Auftraggeber betreuen. VWS wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. VWS erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.
Januar 2021
04. Mitwirkung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit VWS die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von VWS unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt VWS auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von VWS liegen, kann VWS den Aufwand in Rechnung stellen.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann VWS die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann infolge fehlender Informationen oder Zugänge. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann VWS diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen.
05. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise von VWS verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Euro, exkl. MWST. VWS verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.de.
5.2 Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet VWS zu einem Stundensatz von EURO 180.-. In den Kampagnen inkludiert ist eine Besprechung pro Monat per Telefon oder Videokonferenz. Zusätzliche regelmäßige sowie unregelmäßige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei VWS oder dem Auftraggeber sowie über Telefon, Chat oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je Teilnehmer verrechnet.
5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt kann der Mehraufwand mit folgendem Schlüssel in Rechnung gestellt werden: Erfolgt die Re-Aktivierung in der Zeitspanne unter 30 Tagen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nach 30 Tagen infolge erhöhten Monitorings maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.
5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig bei Auftragsvergabe mit Zahlungsfrist im Voraus zum effektiven Kampagnenstart. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer Kampagne können im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden.
5.5 Die Rechnungen der VWS sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Voraus vereinbart.
5.6 Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an VWS in Verzug, ist VWS nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt VWS in Rechnung gemäß Ziffer 5.3. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.
5.7 Werden Leistungen Dritter über VWS abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist VWS nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Kampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Kampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhten Monitorings im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.
5.8 Wird mit dem Auftraggeber ein Spezialpreis vereinbart, der vom Listenpreis der VWS abweicht und die Zusammenarbeit wird aus jede welchem Grund vom Auftraggeber während der Vertragsdauer abgebrochen, kann seitens VWS zumindest die bisher geleistete Kampagnenzeit rückwirkend zum Listenpreis berechnet werden.
5.9 Wird für den Auftraggeber ein Assistenz-Profil in den Sozialen Medien eingerichtet und zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Das Profil wird ausschließlich von VWS betreut und verwaltet. Das Profil steht dem Auftraggeber so lange in seinem Namen zur Verfügung, wie er in einer laufenden Kampagne mit VWS und im aktiven Vertragsverhältnis steht. Danach kann das Profil seitens VWS für andere Kundenprojekte oder die Eigenverwendung eingesetzt werden. Die Auflistung des Auftraggebernamens im Lebenslauf kann mit deren Einverständnis weiterverwendet werden.
06. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
6.1 Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von VWS für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei VWS.
6.2 Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggeber berechtigt, die Kampagnendaten zu übernehmen, nicht aber bei einer Bedingung gemäß Ziffer 8.2.
07. Gewährleistung und Haftung
7.1 VWS übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Die Zusage auf eine Erfolgsversprechung was Anzahl Termine oder Vertragsabschlüsse angeht, wird dabei von VWS ausdrücklich nicht gewährt.
7.2 DC haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3 Die Beweislast bei Mängeln, für das Verschulden von VWS und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.
7.4 Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. VWS prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen.
7.5 VWS behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. VWS führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch. VWS ist nicht verpflichtet Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.
7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, VWS hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.
Januar 2022
7.7 Die Haftung von VWS ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die VWS trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei VWS, beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet VWS unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. VWS haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von VWS nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren. VWS übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc.
08. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1 Die Laufzeit der Dienstleistung von VWS wird zwischen dem Auftraggeber und VWS vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Mail aufgelöst werden.
8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch VWS liegen unter anderem vor, wenn – der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
– der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht, NDA (Ziff. 9) verstößt;
– Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
09. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von VWS oder im Auftrag von VWS handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz der Vertriebs & Werbeagentur Sommern Reutlingen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss Deutscher internationalen Privatrechts.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Vertrieb & Werbeagentur Sommer, im folgenden VWS genannt und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von VWS als anwendbar erklärt und dem Besteller übergeben werden.
1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch durchgeführt wird. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von VWS schriftlich bestätigt werden.
1.3 VWS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. VWS wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB’s auch für alle bestehenden Aufträge.
1.4 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
02. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote von VWS sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn VWS eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn VWS mit der Ausführung des Auftrages beginnt.
03. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
3.1 VWS bietet individuelle Dienstleistungen für die Vertriebsunterstützung, externer Vertrieb und Marketing im Outsourcing.
3.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und VWS festgehalten. Im generellen geht es um Vertriebsunterstützung dort wo es seitens VWS Sinn ergibt und nicht um die Erreichung von Stunden-Kontingenten.
3.3 VWS kann benachbarte oder Zielgruppen verschiedener Auftraggeber betreuen. VWS wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. VWS erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.
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04. Mitwirkung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit VWS die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von VWS unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt VWS auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von VWS liegen, kann VWS den Aufwand in Rechnung stellen.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann VWS die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann infolge fehlender Informationen oder Zugänge. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann VWS diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen.
05. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise von VWS verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Euro, exkl. MWST. VWS verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.de.
5.2 Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet VWS zu einem Stundensatz von EURO 180.-. In den Kampagnen inkludiert ist eine Besprechung pro Monat per Telefon oder Videokonferenz. Zusätzliche regelmäßige sowie unregelmäßige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei VWS oder dem Auftraggeber sowie über Telefon, Chat oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je Teilnehmer verrechnet.
5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt kann der Mehraufwand mit folgendem Schlüssel in Rechnung gestellt werden: Erfolgt die Re-Aktivierung in der Zeitspanne unter 30 Tagen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nach 30 Tagen infolge erhöhten Monitorings maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.
5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig bei Auftragsvergabe mit Zahlungsfrist im Voraus zum effektiven Kampagnenstart. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer Kampagne können im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden.
5.5 Die Rechnungen der VWS sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Voraus vereinbart.
5.6 Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an VWS in Verzug, ist VWS nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt VWS in Rechnung gemäß Ziffer 5.3. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.
5.7 Werden Leistungen Dritter über VWS abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist VWS nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Kampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Kampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhten Monitorings im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.
5.8 Wird mit dem Auftraggeber ein Spezialpreis vereinbart, der vom Listenpreis der VWS abweicht und die Zusammenarbeit wird aus jede welchem Grund vom Auftraggeber während der Vertragsdauer abgebrochen, kann seitens VWS zumindest die bisher geleistete Kampagnenzeit rückwirkend zum Listenpreis berechnet werden.
5.9 Wird für den Auftraggeber ein Assistenz-Profil in den Sozialen Medien eingerichtet und zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Das Profil wird ausschließlich von VWS betreut und verwaltet. Das Profil steht dem Auftraggeber so lange in seinem Namen zur Verfügung, wie er in einer laufenden Kampagne mit VWS und im aktiven Vertragsverhältnis steht. Danach kann das Profil seitens VWS für andere Kundenprojekte oder die Eigenverwendung eingesetzt werden. Die Auflistung des Auftraggebernamens im Lebenslauf kann mit deren Einverständnis weiterverwendet werden.
06. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
6.1 Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von VWS für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei VWS.
6.2 Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggeber berechtigt, die Kampagnendaten zu übernehmen, nicht aber bei einer Bedingung gemäß Ziffer 8.2.
07. Gewährleistung und Haftung
7.1 VWS übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Die Zusage auf eine Erfolgsversprechung was Anzahl Termine oder Vertragsabschlüsse angeht, wird dabei von VWS ausdrücklich nicht gewährt.
7.2 DC haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3 Die Beweislast bei Mängeln, für das Verschulden von VWS und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.
7.4 Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. VWS prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen.
7.5 VWS behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. VWS führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch. VWS ist nicht verpflichtet Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.
7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, VWS hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.
Januar 2022
7.7 Die Haftung von VWS ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die VWS trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei VWS, beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet VWS unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. VWS haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von VWS nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren. VWS übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc.
08. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1 Die Laufzeit der Dienstleistung von VWS wird zwischen dem Auftraggeber und VWS vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Mail aufgelöst werden.
8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch VWS liegen unter anderem vor, wenn – der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
– der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht, NDA (Ziff. 9) verstößt;
– Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
09. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von VWS oder im Auftrag von VWS handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz der Vertriebs & Werbeagentur Sommern Reutlingen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss Deutscher internationalen Privatrechts.